Kostenträger & Privat

Transparent von Anfang an.

Ich behandle Patientinnen und Patienten aller Kostenträger. Bitte bringen Sie zum Ersttermin Ihre Verordnung und vorhandene Unterlagen mit.

Gesetzlich Versicherte

Behandlung auf Heilmittelverordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € Verordnungsgebühr, sofern keine Befreiung vorliegt.

Privat & Beihilfe

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung, die bei der Versicherung oder Beihilfestelle eingereicht werden kann.

Die Erstattung richtet sich nach den Bedingungen Ihres Tarifs.

Selbstzahler

Auch ohne ärztliche Verordnung sind Behandlungen möglich, zum Beispiel zur Prävention, allgemeinen Gesunderhaltung oder Leistungssteigerung.

Sprechen Sie mich gerne auf individuelle Konditionen an.