Gesetzlich Versicherte
Behandlung auf Heilmittelverordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € Verordnungsgebühr, sofern keine Befreiung vorliegt.